MÖGLICHKEITEN, SICH GEGEN MOBBING ZU WEHREN
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Wehret den Anfängen!! Auf Veränderungen des eigenen Verhaltens und jenes der KollegInnen achten. Unerfreuliche oder abweisende Verhaltensweisen des Umfeldes wahrnehmen, ernst nehmen und nicht verdrängen. |
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Ungute Gefühle nicht in sich hineinfressen; sich nicht zurückziehen. |
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Bei wohlgesinnten Mitmenschen, privat oder in Selbsthilfegruppen, moralischen und menschlichen Rückhalt und verstärkende Unterstützung holen. Falsche Scham überwinden/ablegen! |
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Bei wohlgesinnten Mitmenschen, privat oder in Selbsthilfegruppen, moralischen und menschlichen Rückhalt und verstärkende Unterstützung holen. Falsche Scham überwinden/ablegen! |
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Ungereimtheiten gleich zu Beginn an der Wurzel angehen. Ungerechtigkeiten nicht akzeptieren. Sofort reagieren: klar und deutlich sagen, dass man das Verhalten des Gegenübers nicht toleriert. |
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Frauen und Männer im Arbeitsfeld auf das Problem ansprechen und auf das beginnende Mobbing sachlich aufmerksam machen. Jedoch die KollegInnen nicht als Verbündete in die Abwehr-Strategien miteinbeziehen. |
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Tagebuch in Form eines Protokolls führen: jede Art von Uebergriffen, auch harmlos scheinende, schriftlich festhalten (Datum, Zeit, beteiligte Personen). |
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Zeugen suchen und deren Aussagen schriftlich bestätigen lassen. |
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Wenn das Mobbing nicht aufhört, frühzeitig Beratung holen bei einer Fachstelle, wie z.B. Mobbing-Beratungsstelle. Keine Strategie im Alleingang! |
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Frühzeitig den Arzt aufsuchen bei Konzentrationsschwierigkeiten, Ess- und Schlafstörungen, Herzbeschwerden oder Angstzuständen etc. |
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Wenn ein offenes Gespräch nicht möglich ist, den Mobbern schriftlich klar machen, dass deren Verhalten und Agieren nicht akzeptiert wird und dass sie das unerwünschte Tun unterlassen sollen (Kopie des Briefes aufbewahren). |
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Vorgesetzte, wenn nötig übergeordnete Vorgesetzte um Hilfe angehen. Gruppengespräche, Supervision oder Mediation durch firmenexterne Fachperson verlangen. |
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Keine ungerechtfertigten Qualifikationen und Zeugnisse akzeptieren: schriftlich Gegenstellung nehmen und Berichtigung, d.h. neue Beurteilung verlangen. |
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Keine Zugeständnisse in Besprechungsprotokollen machen: Unterschrift verweigern oder im Protokoll eigenhändig Berichtigungen anbringen. |
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Rechtsberatung einholen: Mobbing Beratungsstelle, Arbeitsgericht, Verband, Gewerkschaft, Anwalt, Rechtsschutzversicherung. |
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Beschwerde bei der betriebsinternen Instanz einreichen. |
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Den untätigen Arbeitgeber beim kantonalen Arbeitsinspektorat anzeigen. |
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Im Falle einer Entlassung überprüfen, ob die Kündigung missbräuchlich ist (Artikel 336 OR). |
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