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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die Grenze zwischen harmlosem Flirt, freundschaftlichem Umgang und sexueller Belästigung ist auf den ersten Blick schwierig zu ziehen.
Doch es gibt eine einfache Regel: Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der agierenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt - ob man ihr damit auf unerwünschte Weise zu nahe tritt oder nicht.

Zu nahe treten wird von jeder Person unterschiedlich erlebt. Es ist deshalb nicht möglich, eine einheitliche Toleranzgrenze festzulegen. Im Unterschied zu Mobbing kann bereits eine einmalige Handlung sexuelle Belästigung sein.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für ein belästigungsfreies Klima zu sorgen.

Typische Beispiele für sexuelle Belästigung:

Mitarbeitende werden mit taxierenden und aufdringlichen Blicken verfolgt.
Es werden anzügliche und zweideutige Bemerkungen über das Äussere von Mitarbeitenden gemacht.
Es fallen unerwünschte Bemerkungen oder Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten und die sexuelle Orientierung.
Am Arbeitsplatz wird pornografisches Material vorgezeigt, aufgehängt, per E-mail oder per interner Post verschickt.
Mitarbeitende erhalten unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht.
Es kommt zu unerwünschten Körperkontakten.
Mitarbeitenden wird innerhalb oder ausserhalb des Betriebs nachgestellt.
Es werden Annäherungsversuche gemacht, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhung von Nachteilen einhergehen.
Anmeldung

Wir beraten & begleiten Sie kompetent im Umgang mit Mobbing und sexueller Belästigung.
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